Allgemeine Geschäftsbedingungen

(gültig ab 01. Januar 2015)

Allgemeine Geschäftsbedingungen der KanalFritz GmbH, nachfolgend KanalFritz genannt.

1. Geltungsbereich
Der Geltungsbereich der allgemeinen Geschäftsbedingungen bezieht sich auf Schweizer Recht. Diese AGB gelten auf unbestimmte Zeit. Änderungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Es gelten die Bestimmungen des Obligationenrecht (OR) und anderen schweizerischen Gesetzen und Verordnungen.

2. Angebote von KanalFritz
Die KanalFritz GmbH ist im Bereich Kanal- und Lüftungsreinigung tätig. Informationen auf unserem Internetauftritt www.kanalfritz.ch, auf unseren Preislisten und Prospekten sind unverbindlich.

Schriftliche Angebote, welche per E-Mail oder Briefpost versendet werden gelten als verbindlich. Telefonische Angebote sind approximativ und nicht verbindlich.
Angebote von KanalFritz haben eine Gültigkeit von 90 Tagen. Sie gelten als angenommen, indem der Auftraggeber uns telefonisch oder schriftlich den Auftrag zur Arbeitsausführung gibt.

3. Termine
KanalFritz verpflichtet sich, die vereinbarten Dienstleistungen an den gemeinsam festgelegten Terminen oder Zeitfenster auszuführen. Der Auftraggeber verpflichtet sich die notwendigen Zugänge zu gewährleisten und die erbrachten Dienstleistungen zu bezahlen. In nachfolgenden Fällen können die Termine angemessen verschoben werden: Intensive Regenfälle, Schnee, Temperaturen unter dem Gefrierpunkt, unzugängliche Leitungen und Schachtbauwerke, Unfälle oder Krankheit, erhebliche Betriebsstörungen, behördlich verordneten Maßnahmen oder ein erheblicher Defekt an der Ausrüstung.

KanalFritz muss den Auftraggeber so rasch als möglich über Verzögerungen informieren.

4. Verschmutzungsgrad
KanalFritz geht von einer normalen Verschmutzung der Entwässerungsanlage aus. Bei starker Verschmutzung und harten Ablagerungen wie Kalk, Bojake, Bauschutt, usw. werden dem Auftraggeber allfällige Mehrkosten gegenüber unserem Angebot verrechnet.

5. Vertragserfüllung
Wird kein besonderes Abnahmeverfahren vereinbart, muss der Auftraggeber unsere Dienstleistung selbst prüfen und allfällige Mängel schriftlich per Einschreiben mitteilen. Reklamationen müssen innerhalb 5 Arbeitstagen mittgeteilt werden. Ansonsten gilt die Dienstleistung als korrekt ausgeführt.

Der Werklohn darf bei Reklamationen nicht einbehalten oder mit verursachten Schäden verrechnet werden.

6. Tarife und Zahlungsbedingungen
Unsere Preise sind rein netto und exklusive Mehrwertsteuer. Zahlungsfristen sowie Zahlungskonditionen sind auf der Rechnung vermerkt und müssen vom Auftraggeber eingehalten werden.

7. Gewährleistung
Nur mit einer bestellten Kontrolle mit der Kanalfernsehkamera möglich. Dichtheit kann ohne Druckprüfung nach SIA 190 nicht gewährleistet werden. Wir übernehmen keine Haftung bei beauftragten Risikoarbeiten und falsch verlegten oder schadhaften Leitungen. Jede Gewährleistung, soweit nach Gesetzt möglich, wird wegbedungen.

8. Informationspflicht
Die Parteien informieren rechtzeitig bei besonderen technischen und behördlich Verordneten Vorschriften oder Besonderheiten. Sofern diese eine vertragsmäßige Erfüllung der vereinbarten Dienstleistung in Frage stellen.

9. Schlussbestimmungen
Für allfällige Streitigkeiten der Vertragsparteien gilt das schweizerische Recht. Gerichtsstand ist am ordentlichen Gericht des Sitz vom Auftraggeber.

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote und Aufträge. Die AGB werden durch den Auftraggeber bei der Erteilung eines Auftrages akzeptiert. Andere Ergänzungen und Abmachungen sind nur in schriftlicher Form gültig.

KanalFritz GmbH
Dezember 2014